AGBs

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(3) Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen des UN Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(4) Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentlichen Änderungen des Vertragsinhaltes herbeigeführt werden; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.

(5) Erfüllungsort für sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist unser Firmensitz.

(6) Ausschließlicher Gerichtsstand ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Käufers zuständig ist.

 

§2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluss

(1) Unsere Vertragsangebote sind freibleibend. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder durch Versendung der Ware nachkommen, mündliche Nebenabreden nur, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

(2) Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich unsere Auftragsbestätigung maßgebend.

(3) Teillieferungen sind zulässig.

(4) Solange der Käufer mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist, ruht unsere Lieferpflicht.

(5) Bei Verwendung der gelieferten Ware sind Schutzrechte Dritter zu beachten.

 

§3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn wir kraft zwingender gesetzlicher Regelung dazu verpflichtet sind.

(2) Bei etwa vereinbarter frachtfreier Lieferung haben die von uns genannten Preise die zur Zeit des Angebots gültigen Frachten und Nebengebühren zur Grundlage. Sie werden daher zugunsten oder zulasten des Käufers an veränderte Fracht- und Nebengebührensätze angepasst, ohne dass dem Käufer aus diesem Grund ein Rücktrittsrecht zusteht.

(3) Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von uns zu vertreten ist, können wir den Preis, unter Berücksichtigung eingetretener Material-, Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die von uns zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(4) Berücksichtigen wir Änderungswünsche des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Käufer in Rechnung gestellt.

(5) Unsere Rechnungen sind mit Zugang fällig und ohne Abzug zahlbar rein netto Kasse innerhalb von 30 Tagen.

(6) Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehende Ansprüche Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweils geltenden Basiszins verlangt.

(7) Bei Zahlungsverzug und begründetem Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit bzw. Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir unbeschadet der sonstigen Rechte befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

 

§4 Aufrechnung und Zurückhaltung

Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten und rechtskräftig festgestellt ist.

 

§5 Lieferfrist

Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer seinerseits erforderliche und vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streiks und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, zum Beispiel Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- und Energiemangel, etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der gelieferten Ware führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist. Überschreiten daraus ergebene Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

 

§6 Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald wir die Ware dem Käufer zur Verfügung gestellt haben und dies dem Käufer anzeigen.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bis sämtliche auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen dem Käufer und uns erfüllt sind.

(2) Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder Verwendung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung im geordneten Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt er hiermit bereits an uns ab. Der Käufer ist berechtigt, diese bis zum Widerruf oder zur Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistungen in Höhe des Forderungsanteils, solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.

(3) Wird die Ware des Käufers be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache, wobei wir als Hersteller gelten. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware, zu dem der von uns gelieferten Ware entspricht, wobei die Rechnungswerte der von uns gelieferten Ware maßgeblich sind.

(4) Zugriff für Dritte auf die uns gehörende Ware oder Forderung ist vom Käufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

(5) Übersteigt der Wert sämtlicher für uns bestehenden Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 %, so werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.

(6) Wir sind berechtigt, Eigentumsvorbehalte geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.

 

§8 Gewährleistung

(1) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Käufer die Anzeige so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei Untersuchung nicht erkennbar war. Im Übrigen gelten die Paragrafen 377ff HGB.

(2) Die Mängelansprüche sind auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Beanstandete Ware darf nur mit unserem Einverständnis zurückgesandt werden.

(3) Weitergehende Ansprüche des Käufers, soweit diese nicht aus einer Garantieübernahme resultieren, sind ausgeschlossen. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.

(4) Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr seit Lieferung der Ware.

 

§9 Haftung

Schadenersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch uns oder Garantieübernahmen.

 

Stand 30.01.2008